Working Holiday Visum

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Working Holiday Visum - Alle wichtigen Infos hier!

Working Holiday Visum

Seit Juli 2000 ermöglicht das Working Holiday Visum, dass man als sogenannter “Working Holiday Maker” in verschiedenen Ländern der Welt bis zu ein Jahr lang Arbeiten und Reisen miteinander verbinden kann.

Die beliebtesten Länder sind Australien , Neuseeland oder Kanada, aber auch mit Japan hat Deutschland ein Working Holiday-Abkommen.

Wenn Sie ein Working Holiday Visum erhalten haben, steht der Erfahrung bis zu einem Jahr im Ausland zu leben und zu arbeiten nicht mehr viel im Wege. Sie haben nun die Berechtigung, sich vor Ort Ihre Reisekasse mit Aushilfsjobs aufzubessern, z.B. als Erntehelfer oder als Reinigungskraft in Australien.

Bedingungen und Voraussetzungen für das Working Holiday Visum

Überblick:

  • Man muss bei der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich) alt sein (Kanada bis 35)
  • Keine Kinder haben
  • Die entsprechende Staatsbürgerschaft eines der Länder haben, die eine entsprechende Vereinbarung für Working Holiday Maker haben
  • Nicht länger als maximal 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber arbeiten
  • Die Teilnahme an Ausbildung, Praktikum oder Studium darf nicht länger als 4 Monate dauern
  • Bei der Einreise ausreichende finanzielle Mittel nachweisen
  • Das Working Holiday Visum kann man nur ein einziges Mal im Leben beantragen. Die einzige Ausnahme ist: Wer bei seinem ersten Working Holiday Aufenthalt 3 Monate lang in einem ländlichen Bereich arbeitet, darf noch ein zweites Mal ein Working Holiday Visum beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Bedingungen des Working Holiday Visums findest Du in unseren Working Holiday Visum FAQ

 

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